Die Immobilien-erbschaft

Das Thema Erbe ist oft ein sehr sensibles Thema in der Familie, da viele Menschen viele verschiedene Ansichten über Vermögen haben. Die einen planen das Geld schon lange im Voraus ein und wissen auf den Cent ganz genau was Ihnen zusteht und andere wiederum denken gar nicht drüber nach. Beide Ansichten helfen bei diesem Thema nicht weiter. Es gibt einige Aspekte auf die wir in diesem Artikel eingehen werden.

Steuerliche Vorteile

Verschenken Sie Ihre Immobilien zu Lebzeiten und vermeiden dadurch einen erheblichen Vermögensverlust für Ihre Nachkommen. Denken Sie aber daran sich selbst ein lebenslanges Wohnrecht einzutragen ins Grundbuch.

 

Steuerfreie Beträge alle 10 Jahre

Ehegatte/eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und die Kinder verstorbener Kinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro

Nutzen Sie vorab einen der vielen kostenlosen Erbschaftsteuerrechner / Schenkungsteuerrechner, die es im Internet gibt.

Hier werden Ihnen alle Wichtigen Punkte aufgelistet:

Steuerklasse bei der Erbschaftssteuer
Freibetrag (für Erben) 0,00 €
Versorgungsfreibetrag 0,00 €
Steuerpflichtiger Anteil 0,00 €
Steuersatz

Glück oder Unglück für den Erben?

Achtung! Jetzt nicht den Kopf verlieren und sich sämtliche Informationen zu der Immobilie einholen. Liegen offene Finanzierungen auf der Immobilie, die Sie am Ende übernehmen müssen? Fallen Erschließungskosten an? Ist die Immobilie Renovierungs- Sanierungsbedürftig? Oder liegt gar ein Denkmalschutz vor?

Denken Sie daran Sie nicht gezwungen das Erbe anzutreten,Sie können es auch ausschlagen. Die Frage die Sie sich stellen sollten: „Ist dieses Erbe wirtschaftlich wirklich sinnvoll für mich?“

Beachten Sie die sechswöchige Ausschlagsfrist während der Sie beim Nachlassgericht oder beim Notar erklären müssen ob Sie das Erbe nicht antreten wollen.

Gemeinsam Erben

Gibt es mehrere Erben bilden Sie zwangsläufig eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“, für die das BGB allgemeine Regeln vorsieht. Halten Sie Ihre Regeln und Pflichten in einem Gesellschaftervertrag bei einem Notar fest. Lassen Sie sich von Fachanwälten einzeln oder gemeinsam beraten, auf was es jetzt ankommt.

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